Augenblicklich durchläuft das Frollein wieder die vier Phasen der Läufigkeit einer Hündin. Das uns diese Zeit erreichen wird, bemerkten wir bereits: Luna wird sichtlich (noch) anhänglicher, ihr Appetit lässt ein wenig, aber nur ein klein wenig, nach und sie fordert mehr Streicheleinheiten. Auch schläft sie in letzter Zeit häufiger. Sie wirkt aber nicht faul, vielleicht ein wenig melancholisch. Wir gönnen ihr diese Ruhe, die sie gern dazu nutzt, sinnende Gespräche zu führen. Gespräche, die sie aber nur mit mir und auf einer nonverbalen Ebene führt.
Diese averbale Kommunikation ereilte mich heute um 10.12 Uhr. Ich weiß es genau, denn zeitgleich entdeckte ich das Nachschlagewerk „Der große Ploetz“ in unmittelbarer Nähe ihres Lagers. Noch vor wenigen Tagen hatte ich darin „geschmökert“, da ich „meinen“ Kindern den 2. Punischen Krieg in absoluter Kurzfassung vermitteln wollte, um ihnen ihre letzte Geschichtsarbeit in diesem Jahr ein wenig schmackhafter zu machen.
Hannibal hatte die Alpen überquert, die Schlacht bei Cannae war geschlagen und das Finale hatten die Römer dann doch für sich entschieden. Das Buch lag noch auf der Treppe zu meinem „Ronald Stock Institut“ (Arbeitszimmer). Hier muss es dem Frollein in die Pfoten gefallen sein.

Es ist nicht der 2. Punische Krieg, den Luna „in Angriff“ nimmt. Es wird mehr in Richtung römisches Recht und römische Rechtsprechung gehen. Ich bin zu diesem Zeitpunkt noch vollkommen arglos.
„Erika und Max Mustermann sowie Otto Normalverbraucher und Markus Möglich“, beginnt Luna, „sind doch Platzhalternamen für beliebige Personen. Diese Namen werden doch nur in Vorlagen und Ausfüllhilfen, Formularen und Datenbanken verwendet.“ „Ja, so ist es, Luna. Sie sind fiktive Personen, wie einst Hans und Grete oder das immer wieder gern genannte Lieschen Müller.“ „Weißt du, dass bereits die „ollen“ Römer paradigmatische („Woher hat sie dieses Wort?“) Namen in ihren Rechtsquellen nutzten?“

Ich suche hastig nach einer halbwegs plausiblen Antwort, finde keine und kann nur „Nein, das ist mir vollkommen neu“, antworten. Und nun beginnt „Volljuristin Luna“ ihren kurzen, knappen und mich schachmatt setzenden Vortrag: „Da gab es Aulus Agerius, der immer wieder einmal als Kläger in Erscheinung trat. Und Numerius Negidius, dem die Rolle des Beklagten zufiel. Lucius Titius ist meist eine weitere in den exemplarischen Rechtsfällen auftretende dritte Person.“ „Nein, das ist mir alles samt und sonders neu. Ich habe es nicht gewusst.“ Ich kann jetzt nur die Wahrheit in mir aktivieren, sie aussprechen und erkennen: Lass´ nie wieder den „Ploetz“ auf der Treppe liegen!