In Ergänzung zur Lektüre der Bundeswehr-Info schaute oder treffender, „musste geschaut werden“: Die Bundeswehrfilmschau. „Der Unteroffizier im fachlichen Einsatz“, „Innere Führung und Recht“, „Soldatengesetz“, „Tag der offenen Tür in Musterdorf“, „Politische Bildung“, „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen – (UZwBwG)“. Dienstlich-filmische Unterhaltung gab es ausreichend.

Und dann gab es die Truppenkinos der Bundeswehr. „Truppenkinos sind gewerbliche Filmtheater innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Kasernenbereichen und Fliegerhorsten. Zutritt haben nur Soldaten und zivile Hilfskräfte in Kasernen. Zielgruppe sind junge Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren.“ (Quelle: https://www.enzyklo.de/Begriff/Truppenkino) – Naja, in etwa mögen die Bestimmungen irgendwann so gelautet haben. – Zutritt hatten neben Soldaten und Soldatinnen auch deren Gäste sowie zivile Mitarbeiter. – „Hilfskräfte“ verantworteten dann später die Luftwaffenstruktur 5 (u.a. Zentralisierung von Aufgaben).

Ich möchte mich jetzt nicht zu und über „Formsachen und Formalitäten“ äußern oder diese bewerten. Mir geht es um das ehemalige Truppenkino an der Oldenburger Alexanderstraße 461. Als ASTRA Cinema durch die britische Besatzungsmacht in Oldenburg gegründet, gab es im Gebäude 171 auf dem ehemaligen Fliegerhorst bis zum Beginn der 1990er Jahre viel zu sehen.
„Jetzt zeig´ doch mal die Bilder!“ – Ok, …









Es schien symptomatisch für die Zeit der „Luftwaffenstruktur 5“ gewesen zu sein: Erst einmal Betreuungseinrichtungen schließen und „Annehmlichkeiten“ streichen. – (Auch) Hier wurde am falschen Ende gespart.